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Abzug von Ordnungsgeldern,§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG

Ein Mandant (Spedition) erhält Mautabrechnungen von einem Dienstleister. Unter den abgerechneten Leistungen sind auch weiterberechnete Ordnungsgelder. Diese sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben. Für die Weiterleitung der Ordnungsgelder erhebt der Abrechner allerdings eine Gebühr. Die Frage ist, ob diese Gebühren abzugsfähige Betriebsausgaben sind.
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