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Betrieb einer PV-Anlage,Geringe betriebliche Nutzung,weniger als 10 v.H.

Unser Mandant beabsichtigt, eine PV-Anlage mit 12 kWh auf seinem privat genutztem Haus zu installieren. Die PV-Anlage soll vorrangig dem Eigenbedarf dienen (Beheizung Pool, Ladestation E-Auto). Die PV-Anlage wird aufgrund der Größe die Liebhaberei-Vermutung nicht erfüllen. Wie ist die einkommensteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Behandlung der PV-Anlage, wenn die Netzeinspeisung weniger als 10 % des gesamten erzeugten Stroms umfassen wird? Liegt dann jeweils notwendiges Privatvermögen vor und es erfolgt keine einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Versteuerung? Ist der voraussichtliche Nutzungsumfang im Jahr der Anschaffung und ggf. der tatsächliche Nutzungsumfang in allen Folgejahren nachzuweisen? Anhand welcher Unterlagen muss der Nachweis erfolgen? Bitte teilen Sie uns kurz mit, falls wir die Anfrage zusätzlich auch unter dem Themengebiet Umsatzsteuer stellen sollen. 
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