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Verkauf von GmbH-Anteilen,Preisfindung

Unsere Mandantin ist eine operative GmbH, die Anteile werden durch drei natürliche Personen gehalten. Die GmbH wurde 06/2020 gegründet und im Wirtschaftsjahr 2020 wurde ein steuerlicher Gewinn von 20.000 € erwirtschaftet. Im WJ 2021 wird voraussichtlich ein Gewinn von ca. 300.000 € erwirtschaftet. Die Gesellschafter planen nun die Veräußerung von 30 % der Anteile an einen der derzeitigen Gesellschafter (Beispiel Gesellschafter A an Gesellschafter B). Die Veräußerung soll im Dezember 2021 notariell vollzogen werden. Unter nahestehenden Personen gilt der Fremdvergleichsgrundsatz. Stellen Mitgesellschafter nahe stehende Personen dar? Hinsichtlich der Bewertung sollte das vereinfachte Ertragswertverfahren gelten, richtig? Bemessungsgrundlage für das Ertragswertverfahren ist grundsätzlich der Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre, kann hierbei der Gewinn 2020 aus ausschlaggebende Größe angenommen werden? Inwiefern ist das Ergebnis des Jahres 2021 mit einzubeziehen? Sofern die Bewertung ohne Berücksichtigung des Ergebnisses 2021 vorgenommen wird, welche steuerlichen Konsequenzen würden sich hieraus ergeben und für wen? Gibt es hierzu anderweitige Gestaltungsmöglichkeiten, um die Aufdeckung von stillen Reserven hierbei zu vermeiden?
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