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Abschreibung in der Ergänzungsbilanz,§ 7g EStG

Sachverhalt 1: Der Kommanditist A verkauft seinen Kommanditanteil an der AB GmbH & Co. KG an C zum 31.05.2021. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird ein Verlust ermittelt. Frage: Kann der Verlust für das Jahr 2021 im Rahmen der Feststellungserklärung für A und C zeitanteilig ermittelt werden, oder muss das Ergebnis bis zum Ausscheiden des C am 31.05.2021 stichtagsbezogen ermittelt werden? Sachverhalt 2: Der Kommanditist A verkauft seinen Kommanditanteil an der AB GmbH & Co. KG an C zum 31.05.2021. C übernimmt das negative Kapitalkonto des A und zahlt zusätzlich 500 € als Kaufpreis. C stellt zum 01.06.2021 eine Ergänzungsbilanz auf, ermittelt die Anschaffungskosten (anteiliger Buchwert plus AK) und bestimmt die Nutzungsdauern der erworbenen Wirtschaftsgüter. Die Abschreibung in der Gesamthandsbilanz wurde linear vorgenommen. Frage: Kann C in seiner Ergänzungsbilanz die degressive Abschreibung sowie die Sonderabschreibung nach § 7g EStG vornehmen?
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