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Kaufpreisaufteilung,Eigentumswohnung,Einbauküche

Die A-GmbH als Montagebetrieb erwirbt im September 2021 per Kaufvertrag eine Eigentumswohnung, Baujahr 2010, Objekt mit acht ETW. Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten gemäß Kaufvertrag mit Zahlung des Kaufpreises im Dezember 2021. Die ETW befindet sich in der Nähe eines Industriegebiets, in dem A regelmäßig bei Kunden tätig ist. Die ETW wird als Firmensitz, Büro und Übernachtungsmöglichkeit eigener Handwerker genutzt. Das Industriegebiet gehört zu einer Kreisstadt mit 80.000 Einwohnern. A schätzt den Anteil Grund und Boden mit 10 % und schreibt 90 % des Kaufpreises mit 3 % ab Dezember 2021 ab. Frage: Ist die Vorgehensweise steuerich korrekt? Im April 2022 wird eine neue Küche angeschafft. Frage: Steuerliche Behandlung?
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