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Betriebsaufspaltung,Erbanfall,personelle Verflechtung

Wir betreuen eine GmbH mit zwei Gesellschaftern, die jeweils 50 % Anteile halten. Die Ehefrau des einen Gesellschafters will eine Büroetage an die GmbH vermieten. Falls die Ehefrau verstirbt und die Büroetage an den Ehemann vererbt wird, entsteht meines Erachtens keine Betriebsaufspaltung, weil der zweite Gesellschafter nicht eigentumsmäßig beteiligt ist. Ist diese Beurteilung zutreffend?
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