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Betriebsaufspaltung,Personengruppentheorie

Zunächst die Darstellung des Sachverhalts: Seit Längerem gab es eine Erbengemeinschaft zwischen A und B zu je 50 %. B ist dann in 4/2019 gestorben, so dass diese Erbengemeinschaft aufgelöst ist, denn es gibt ja nur noch eine Person (lt. Auskunft des Notars). Es gibt jetzt die Erbengemeinschaft nach B, die aus den beiden Kindern von B, nämlich C und D zu je 50 %, besteht. Da man in der Erbengemeinschaft nach B zu unterschiedliche Ansichten hat, soll diese nun aufgelöst werden. C und D haben in der Erb.-Gem.: 1. 17,19 % an der Besitz-GmbH, die ein Grundstück von Wert 2,5 Mio. € hat und es an eine Betriebsgesellschaft vermietet hat, 2. eine Solaranlage auf dem Dach der Immobilie der Besitz-GmbH zum Buchwert von 290 T€, die an die Betriebs-GmbH, die zu 100 % A gehört, Strom verkauft, 3. Teileigentum an den Räumen einer Pizzeria in einer Eigentümergemeinschaft, die von der Erb.-Gem. umsatzsteuerpflichtig vermietet wird. zu 1. Jetzt ist geplant, dass die Anteile von 17,19 % von der Freundin des A zu einem Preis von 350 T€ übernommen werden. Wie sieht es hier mit der Grunderwerbsteuer aus? Ist die Übernahme der Anteile nach § 1 Abs. 3 GrEstG grunderwerbsteuerfrei, da nicht mehr als 90 % der Anteile in einer Hand vereint sind? zu 2. Die Freundin übernimmt 50 % der Solaranlage zum Preis von 145 T€. Hier die Frage: Nach der Übernahme der Anteile von 17,19 % an der Besitz-GmbH haben A und die Freundin zusammen 100 % an der Besitz-GmbH und 100 % an der Fotovoltaikanlage, die ihren Strom an die Betriebs-GmbH verkauft, die zu 100 % A gehört. Kommen hier die Grundsätze der Betriebsaufspaltung zum Zuge, da die beiden Gesellschafter A und Freundin jetzt eine Interessengemeinschaft bilden und daher auf beiden Seiten das Sagen haben? zu 3. Wenn A hier jetzt die 50 % an der Immobilie der Pizzeria übernimmt, dann würden sich anschl. alle Anteile der Eigentümergemeinschaft in der Hand von A vereinen und A müsste auf die Übernahme der 50 % der Immobilie Grunderwerbsteuer zahlen? Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf die Umsatzsteuer? Es geht also unter Punkt 1. und 3. um die Grunderwerbsteuer und unter Punkt 2. um die Frage der Betriebsaufspaltung, also mehr ein Fall der Einkommensteuer.
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