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Bilanzierung,Ausweis

Unser Mandant hat eine Maschinenbaufirma mit 100%iger GmbH-Beteiligung. Um die GmbH-Anteile vor einer ungewollten Aufdeckung von stillen Reserven zu schützen, hat unser Mandant eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG gegründet. Die GmbH-Anteile wurden unentgeltlich in die GmbH & Co. KG eingelegt und werden auf einem „gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto“ ausgewiesen. Es stellt sich nun die Frage, ob die GmbH-Anteile im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen der GmbH & Co. KG auszuweisen sind. Im Anlagevermögen wären nur Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Da die GmbH & Co. KG keinen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (außer der Verwaltung der GmbH-Anteile), stellt sich die Frage, ob die Anteile nicht im Umlaufvermögen der GmbH & Co. KG auszuweisen sind.
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