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Rückstellung für Urlaub,Langzeitarbeitslose

Ein Mandant hat zwei Langzeitkranke: 1. Arbeitnehmer: Ende Lohnfortzahlung 04.2017 Jährlicher Urlaubsanspruch: 28 Tage Für 2017: Resturlaub 28 Tage Für 2018: Resturlaub 28 Tage Für 2019: Resturlaub 28 Tage Für 2020: Resturlaub 28 Tage 2. Arbeitnehmer: Ende Lohnfortzahlung 05.2019 Jährlicher Urlaubsanspruch: 28 Tage Für 2019: Resturlaub 27 Tage Für 2020: Resturlaub 28 Tage Anspruch auf Urlaubsgeld 1/2 Gehalt. 1. Frage: Für welche Zeiträume sind Urlaubsrückstellungen zu bilden? 2. Frage: Erhöht der Anspruch auf Urlaubsgeld die Urlaubsrückstellung?
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