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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Sachliche Verflechtung

Unser Mandant besitzt eine Immobilie, die an Mitarbeiter seiner GmbH (100 % Anteile) vermietet wird. Im Rahmen der Prüfung einer Betriebsaufspaltung ist bei uns die personelle Verflechtung bejaht wurden. Was die Prüfung der sachlichen Verflechtung angeht, bitten wir um Ihre Unterstützung: Die Immobilie wird nicht direkt an die GmbH überlassen. Die GmbH profitiert ggf. indirekt davon, dass Arbeitnehmer, die ansonsten in der hiesigen Lage keinen Wohnraum sich leisten könnten, eine Unterkunft zur Verfügung gestellt bekommen. Nach Auskunft des Mandanten verlangt er aber auch marktübliche Miete, somit keine geldwerten Vorteile beim Arbeitnehmer. Liegen die Voraussetzungen für die sachliche Verflechtung vor oder ist eine Vermietung an Arbeitnehmer unschädlich? Ergänzung: Die GmbH ist im Bereich Bauunternehmen tätig, sollte dies in irgendeiner Form relevant sein. Ob die Immobilie betriebsnotwendig ist oder nicht, lässt sich durch uns nicht beurteilen, letztlich kann die Unternehmung auch ohne die Immobilie bestehen, jedoch wäre bei einem Einzelunternehmer die Überlassung an Arbeitnehmer als notwendiges Betriebsvermögen zu werten (nach R 4.2 Abs. 4 S. 2 EStR). Eventuell könnten wir uns vorstellen, dass die vertragliche Ausgestaltung der Miet- und Arbeitsverträge (Bindung des Mietverhältnisses an bestehendes Arbeitsverhältnis) zu unterschiedlichen Ergebnissen führt? Hier liegen in unserem Fall jedoch zwei separate Vertragsverhältnisse vor.
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