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Konkurrenz,Betriebseinnahmen,Sonderbetriebseinnahmen

Mein Mandant betreibt eine Einzelfirma in Hessen, die Arztsoftware vertreibt. Diese Firma hat eine Hotline, bei der die Kunden bei Problemen Kontakt aufnehmen. Mein Mandant ist außerdem als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG in Niedersachsen beteiligt, die ebenfalls diese Arztsoftware vertreibt. Diese KG hat keine eigene Hotline, sondern beansprucht die Hotline der Einzelfirma meines Mandanten. Mein Mandant berechnet mit der Einzelfirma eine monatliche Pauschale an die KG für die Inanspruchnahme der Hotline. Der Steuerberater der KG behandelt die Rechnungen für die Hotline als Sonderbetriebseinnahmen meines Mandanten aus der Beteiligung der KG. Diese Rechnungen werden in der Einzelfirma versteuert und nochmals als Sonderbetriebseinnahmen bei der KG. Frage: Handelt es sich hierbei tatsächlich um Sonderbetriebseinnahmen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG?
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