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Betriebsaufspaltung,GmbH,Erweiterte Grundstückskürzung,§ 9 Nr. 1 GewStG

Unsere Mandanten A und B wollen eine Grundstücksgemeinschaft gründen. Sie erwirbt ein Objekt, welches sie zu 70–80 % ortsüblich an eine GmbH vermietet. Gesellschafter-Geschäftsführer zu 100 % bei der GmbH ist Mandant A. Eine Betriebsaufspaltung liegt meiner Meinung nicht vor, da A nicht „bestimmend“ bei der Grundstücksgemeinschaft ist. Die GmbH vermietet die Wohnungen weiter zum ortsüblichen Preis. Der Gewinn daraus ist körperschaftsteuerpflichtig. Kann hier bzgl. der Gewerbesteuer auch der Freibetrag bzgl. vermögensverwaltender GmbH in Anspruch genommen werden? Sie verwaltet ja nicht ihr Vermögen?
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