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Erbauseinandersetzung Mischnachlass,Abfindungszahlungen,angemessener Teil

Meine Mandantin und ihre Schwester haben im Kj. 2016 von ihrem verstorbenen Vater einen landwirtschaftlichen Betrieb und eine Eigentumswohnung in Leipzig geerbt (Wert der Landwirtschaft 440.000 €, Darlehen 40.000 €; Wert der Wohnung 150.000 €, Darlehen 50.000 €). Im Rahmen der Erbauseinandersetzung im August 2020 erhält meine Mandantin den landwirtschaftlichen Betrieb mit Übernahme der Schulden von 40.000 € und ihre Schwester die Eigentumswohnung mit Übernahme der Schulden von 50.000 €. Als Ausgleich zahlt meine Mandantin ihrer Schwester 300.000 €. Der Vater war schon länger als zehn Jahre Eigentümer der Wohnung. Handelt es sich bei der Zahlung der 300.000 € um einen Veräußerungsgewinn, den die Schwester meiner Mandantin zu versteuern hat? Handelt es sich hierbei um die Veräußerung der halben oder ganzen Landwirtschaft? Handelt es sich bei der Zahlung der 300.000 € und der Übernahme der Schulden von 40.000 € durch meine Mandantin um Anschaffungskosten für den landwirtschaftlichen Betrieb?
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