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Verkauf,Grundstück

Die A-GmbH hat das Grundstück, auf dem sie bisher eine Gastronomie betrieb, im April 2021 an eine andere Gesellschaft verkauft, die nunmehr seit Abschluss des Kaufvertrags die Gastronomie betreibt. Der Besitzübergang ist im Vertrag mit dem Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises definiert. Die Schlüssel wurden zum Teil übergeben, die bisherige Verkäuferin hat aber noch eigene Schlüssel und unbeschränktes Zugangsrecht zu den Räumen. Der Kaufpreis wurde bis heute nur zu einem Zehntel bezahlt, seit 05/2021 befindet sich die Käuferin im Verzug. Die Frage ist nun, wann in einem solchen Fall der Verkauf vollzogen ist und eine Kaufpreisforderung zu aktivieren wäre. Es ist zu befürchten, dass zukünftig Teilzahlungen erfolgen und bis zum Jahresende der Kaufpreis nicht vollständig geflossen ist. Auf das BFH-Urteil vom 17.12.2009 – III R 92/08 wird hingewiesen.
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