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Atypisch stille Gesellschaft,Sonderbetriebsvermögen

Es besteht eine GmbH & atypisch still. An der GmbH sind beteiligt: A (Beteiligung zu 75 % = 22.500 €) und B (Beteiligung zu 25 % = 7.500 €). Das Stammkapital der GmbH beträgt also 30.000 €. B ist zugleich an der GmbH seit 2013 atypisch still beteiligt (Einlage stiller Gesellschafter). Die Beteiligung an der GmbH hält der atypisch still Beteiligte in seinem Sondervermögen. Ziel: Beendigung des rein steuerlichen Konstrukts der atypisch stillen Beteiligung. Fragen: 1) Was sind die Konsequenzen der Beendigung? 2) Muss sein Sonderbetriebsvermögen (GmbH-Beteiligung) zwingend aufgelöst werden (mit Aufdeckung stiller Reserven)?
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