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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerblich geprägte Personengesellschaft

Unsere Mandantin ist eine GmbH & Co. KG. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin, diese wiederum vertreten durch zwei Kommanditisten. Die GmbH & Co. KG betreibt bis zum 31.10.2022 ein gewerbliche Tätigkeit. Zu diesem Datum gibt unsere Mandantin die gewerbliche Tätigkeit auf und hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag gekündigt. Im Betriebsvermögen befindet sich eine Immobilie. Ab 1.11.2022 wird die GmbH & Co. KG nur noch diese eine Immobilie vermieten. Die Co. KG wird dann den Gegenstand der Gesellschaft ändern, der ab 1.11. nur noch in der Verwaltung und Vermietung eigenen Vermögens besteht. Der mit den Verträgen beauftragte Rechtsanwalt wies darauf hin, dass arbeitsrechtlich ein Betriebsübergang stattfindet. Der ehemalige Dienstleistungsempfänger übernimmt alle Mitarbeiter, kauft eventuell auch die Maschinen und übt die Tätigkeit unserer Mandantin ab 1.11.2022 selbst aus, die dann an den ehemaligen Dienstleistungsempfänger das Betriebsgrundstück vermietet. Der Rechtsanwalt warnte vor einer steuerlichen Beendigung des Unternehmens und damit ggf. zur ungewollten Entnahme der Immobilie aus dem Betriebsvermögen mit der Folge einer entsprechenden Besteuerung der Entnahme und bat entsprechend um Prüfung. Wir sind der Meinung, dass, solange eine gewerbliche Prägung vorliegt, das Unternehmen mit verändertem Geschäftszweck fortgeführt werden kann. Wie ist der Fall zu beurteilen?
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