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Investitionsabzugsbetrag,BMF-Schreiben vom 20.03.2017,§ 7g Abs. 2 EStG

Es wurde jeweils im Jahr 2018 und Jahr 2020 ein IAB gebildet, im Jahr 2018 über 50.000 € AK und im Jahr 2020 über 30.000 €. Im Jahr 2021 wird jetzt ein WG angeschafft, welches 70.000 € kostet. Kann man dieses eine WG auf beide IAB aufteilen und anrechnen?
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