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Mining,Ertragsteuerliche Einordnung,Insolvenz des Betreibers

Zwei Personen haben gemeinsam 2017 bei einer amerikanischen Gesellschaft Computer gekauft, mit denen Bitcoins geschürft wurden. Die Gesellschaft brachte bei den gutgeschriebenen Bitcoin-Bruchstücken ihre Kosten für den Betrieb der Rechner in Abzug. Nun ist die Firma insolvent, die Computer sind somit verloren. Wie muss die steuerliche Behandlung in Deutschland erfolgen?
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