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Vorbehaltsnießbrauchsrecht,Sonderbetriebsvermögen,Grundstück

Wir betreuen einen Mandanten, der Arzt in einer Gemeinschaftspraxis mit seiner Tochter in der Rechtsform einer GbR ist. Das Praxisgebäude war bis vor drei Jahren in seinem Eigentum. Vor drei Jahren übertrug er das Praxisgebäude auf seine Tochter und Mitgesellschafterin gegen Vorbehalt des Nießbrauchs. Die Tochter bilanziert seitdem das Gebäude inkl. Grundstück, macht aber weder Aufwendungen noch Erträge geltend. Der Vater erklärt die Mieteinnahmen weiter als Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Mitunternehmerschaft. Nun möchte der Vater seinen Anteil an der Gemeinschaftspraxis entgeltlich an seine Tochter übertragen, die Mieteinnahmen aber weiterhin bekommen. Frage: Ist bei Aufgabe/Verkauf des Mitunternehmeranteils jetzt auch das Nießbrauchsrecht in das Privatvermögen zu entnehmen? Wenn ja, mit welchem Wert (Teilwert, sprich kapitalisierter Wert des Nießbrauchs)? Bei Rückfragen zum Sachverhalt bitte gerne melden. 
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