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Betriebsaufgabe,Verkauf wesentliche Betriebsgrundlagen vor Auflösungsbeschluss,Anwendung §§ 16; 34 EStG

Das Vermögen einer GmbH & Co. KG besteht im Wesentlichen aus Immobilien, die zur Vermietung bestimmt waren. In einem einheitlichen Vertrag werden zum 04.02.2021 sämtliche Immobilien, quasi das gesamte Anlagevermögen, an einen einzelnen Erwerber veräußert. Kleineres, unwesentliches Anlagevermögen wird in das Privatvermögen der Gesellschafter überführt. Am 05.02.2021 beschließen die Gesellschafter, die GmbH & Co. KG zu liquidieren und damit die werbende Tätigkeit aufzugeben. 1. Handelt es sich bei dem Veräußerungsgewinn aus den Grundstücken um einen tarifbegünstigten Gewinn (§ 34 Abs. 3 EStG)? 2. Ist der Gewinn innerhalb der Gewinnermittlung (GuV) der KG zu ermitteln oder im Anschluss an die Schlussbilanz als Veräußerungsgewinnermittlung?
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