Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

verlustfreie Bewertung,unfertige Bauten

Bei einer Bau-GmbH ist bei den teilfertigen Leistungen eine Baustelle zu bewerten. Sachverhalt: Unsere Bau-GmbH hat einen Planungsfehler begangen. Das Wohnhaus, das derzeit noch im Rohbau steht, wurde zu hoch gebaut. Es ist noch nicht ganz klar, ob es direkt abgerissen werden muss, oder ob durch das Heben des Dachs eine Senkung erreicht werden kann. Es können daher Kosten zwischen 50 T€ und 100 T€ entstehen. Die teilfertigen Leistungen sind per 31.12.2020 mit 185 T€ ./. retograder Minderung für Gewinn und Vertrieb (ca. 10 %) angesetzt. Anzahlungen liegen bereits in Höhe von netto 254 T€ vor. Ist hier handelsrechtlich eine Drohverlust-Rückstellung aus schwebenden Geschäften (die steuerlich nicht zulässig ist) oder eine Rückstellung für die evtl. Abriss- oder Umbaukosten zu bilden? Oder müsste der Wertansatz der teilfertigen Leistungen geändert werden? Der Bau-Haftpflichtversicherung wurde m.W. noch nichts gemeldet, sodass auch noch keine Zusage vorliegt, die einen Anspruch gewährleistet. Rechtliche Schritte des Bauherrn liegen noch nicht vor. Die Parteien versuchen anscheinend noch eine interne Lösung.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen