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Betriebsverpachtung im Ganzen,Betriebsaufspaltung überlagert Betriebsverpachtung,§ 16 EStG

Ein Mandant von uns betreibt einen Pflegedienst. Sein Ehepartner ist bei ihm im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Nun möchte unser Mandant den Betrieb an seinen Ehegatten verpachten, ohne dass stille Reserven in einem betrieblich genutzten Grundstücksanteil aufgedeckt werden. Die Zulassung zum Betrieb eines Pflegedienstes, die von der Pflegekasse erteilt wird, ist an die Person des Inhabers gebunden. Wenn der Betrieb also verpachtet werden soll, erlischt die Zulassung für den Verpächter und der Pächter muss eine Zulassung beantragen. Die steuerliche Frage, die sich stellt, ist, ob eine steuerneutrale Verpachtung (ohne Betriebsaufgabe) möglich ist. Wesentliche Betriebsgrundlagen sind natürlich der betrieblich genutzte Grundstückanteil, sowie der Mitarbeiter- und Kundenstamm. Die Mitarbeiter sollten direkt beim Pächter angestellt werden. Schlussendlich nutzt der Pächter das Grundstück und den „guten Namen“ des bisherigen Betriebes. Reicht das aus ohne dass eine Zwangsbetriebsaufgabe entsteht, die das Finanzamt trotz § 16, 3b EStG in bestimmten Fällen annehmen kann? Nach unserer Auffassung sollte das aus dem Zulassungsrecht resultierende Erfordernis, dass eine Zulassung nicht direkt auf den Betriebspächter übertragen werden kann, nicht die gravierende Folge einer Zwangsbetriebsaufgabe für diese spezielle Branche haben. Inwieweit besteht die Möglichkeit, den bisherigen Pflegebetrieb an eine neue zu gründende GmbH zu verpachten?
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