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§ 6b EStG,Gebäudeteile,Miteigentumsanteil

Ein Steuerpflichtiger übt eine selbstständige Tätigkeit aus, der Gewinn wird nach § 4 (3) EStG ermittelt. Der Steuerpflichtige ist verheiratet. Im Jahr 2008 wurde ein Grundstück mit Gebäude zu 57 % in das Betriebsvermögen eingelegt (Arbeitszimmer/Büroräume). Das Objekt gehört dem Steuerpflichtigen zu 100 %. Das Grundstück wurde im Jahr 2020 veräußert, der Veräußerungsgewinn auf den betrieblichen Teil beträgt ca. 150.000 €. Gleichzeitig haben die Eheleute im Jahr 2018 ein neues bebautes Grundstück zu je 1/2 erworben. Der Eigentumsübergang liegt hier (durch Teilungs- und Umbaumaßnahmen eines Bauträgers) erst im Juli 2020. Das neue Objekt wird künftig nur zu ca. 15 % betrieblich genutzt. Die Anschaffungskosten für das gesamte Objekt betragen ca. 600.000 €. Vom Veräußerungsgewinn soll nun so viel wie möglich über den § 6b EStG auf das neue Objekt übertragen werden. Fragestellungen: • Ist die Anwendung des § 6b EStG grundsätzlich möglich, wenn die Ehefrau nun an dem Ersatzwirtschaftsgut beteiligt ist? • Ist die Anwendung des § 6b EStG bei nur teilweise betrieblich genutzten Grundstücken/Gebäuden möglich? • Wie hoch ist der maximal übertragbare Anteil des Veräußerungsgewinns in Höhe von 150.000 €, o 15 % von 600.000 € oder  o aufgrund des 50-%-Miteigentums der Ehefrau nur 7,5 % von 600.000 €?
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