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§ 16 Abs. 3 EStG,Einheitlicher Vorgang

Unser Mandant wird voraussichtlich zum 31.03.2023 seinen Gewerbebetrieb aufgeben. Seine Maschinen, die er für den Gewerbebetrieb benötigt, wird er jedoch bereits ca. Dezember 2022 verkaufen. Ist dies möglich? Kann er mit dieser Konstellation auch für den Verkauf der Maschinen den begünstigten Steuersatz bei der Einkommensteuer erhalten und muss für den Verkauf keine Gewerbesteuer zahlen? Oder zählt der Verkauf zum laufenden Gewinn?
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