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§ 47 II GmbhG,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Eine Asset UG & Co. KG soll reine Vermögensverwaltung betreiben. Gesellschafter der Asset UG & Co. KG sind eine Immobilien UG (Komplementär, 0 % Kapitalanteil), die natürliche Person A (Kommanditist, 99 % Kapitalanteil) und eine dritte Gesellschaft, die V UG (Kommanditist, 1 % Kapitalanteil). Die Geschäftsführung haben die Immobilien UG und der A inne. An der Immobilien UG ist die V UG und eine Verwaltung GmbH zu jeweils 50 % beteiligt. Die V UG erhält die Geschäftsführung an der Immobilien UG bei gleichzeitigem Ausschluss der Geschäftsführertätigkeit der Verwaltung GmbH. Anteilseigner der Verwaltung GmbH ist der A zu 100 %. Hinter der V UG stehen andere, dritte Personen. Zum Gesellschaftsvermögen der Asset UG & Co. KG gehört ein Grundstück, das an andere Gesellschaften vermietet wird. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um 100%ige Töchter der Verwaltung GmbH. Frage: Liegt in dieser Konstellation (Vermietung an Tochtergesellschaften der Verwaltung GmbH) eine Betriebsaufspaltung im Hinblick auf die personelle und sachliche Verflechtung vor?
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