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Bauunternehmen,Gewinnrealisierung,Abschlagszahlungen

Wir betreuen ein Bauunternehmen, das für bereits erbrachte Leistungen zu größeren Aufträgen Abschlagsrechnungen erstellt. Uns stellt sich nun die Frage, ob die Gewinnrealisierung (Erlösbuchung) erst mit der Schlussrechnung erfolgt oder bereits bei den Abschlagszahlungen. Wenn die Abschlagsrechnungen nur als erhaltene Anzahlungen in der Bilanz ausgewiesen werden, müssten die bereits erbrachten Leistungen doch gleichzeitig als in Ausführung befindliche Aufträge auch in der Bilanz erscheinen?
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