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§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG,Gewerbliche Prägung,§ 164 HGB

Eine GmbH & Co. KG hat einen Kommanditisten zum weiteren Geschäftsführer bestellt und somit den Status einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG erhalten. Ein entsprechender Passus wurde in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen. Das FA hat eine BP durchgeführt und möchte der GmbH & Co. KG die gewerbliche Entprägung aberkennen und sie zu einem Gewerbebetrieb umqualifizieren. Begründet wird dies mit der Behauptung, der weitere GF wäre nicht tätig geworden. Unabhängig von weiteren Details stellen sich mir folgende Grundsatzfragen: 1. Reicht es für die gewerbliche Entpägung aus, dass ein weiterer GF bestellt ist? 2. Falls nein, in welchem Umfang muss der GF tätig werden? Reicht eine interne Tätigkeit aus oder muss der weitere GF auch extern tätig werden? 3. Muss der weitere GF in das Handelsregister eingetragen werden?
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