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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerblicher Grundstückshandel

Unsere Mandantin ist eine vermögensverwaltende GmbH, die ausschließlich eigene Immobilien verwaltet und vermietet. Die erweiterte Kürzung bei der GewSt für Grundstücke wird in Anspruch genommen. Es wurden folgende Käufe und Verkäufe getätigt: 2013 Kauf Objekt A 2016 Verkauf Objekt A 2015 Kauf Objekt B 2020 Verkauf Objekt B 2017 Kauf Objekt C 2019 Verkauf Objekt C 2019 Kauf Objekt D(a) 2019 Verkauf Objekt D(a) (Bei diesem Objekt handelt es sich um eine kleine Gartenfläche, die sofort weiterverkauft wurde. Der Weiterverkauf erfolgte zu Anschaffungskosten zzgl. Nebenkosten, so dass kein Gewinn entstand. Dies wurde hinsichtlich des möglichen gewerblichen Grundstückshandels mit dem Finanzamt diskutiert, selbiges erließ die Steuerbescheide 2019 und 2020 erklärungsgemäß mit vorgenommener erweiterter Kürzung bei der GewSt.) 2019 Kauf Objekt D 2016 Kauf Objekt E 2014 Kauf Objekt F 2016 Kauf Objekt G Die GmbH plant nunmehr, im Jahr 2021 die Objekte E und G zu veräußern. E wäre zu diesem Zeitpunkt fünf Jahre und drei Monate im Eigentum der GmbH und G fünf Jahre und neun Monate. Würde durch diese Verkäufe ein gewerblicher Grundstückshandel ausgelöst?
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