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§ 3c Abs. 2 EStG,Beteiligungsverluste im Betriebsvermögen,Darlehensverluste und Teilabzugsverbot

A führt ein Einzelunternehmen und ist Gesellschafter der AB GmbH zu 50 %. Die GmbH und A sind in derselben Branche tätig. A gewährt der AB GmbH ein Gesellschafterdarlehen. Das Darlehen ist Betriebsvermögen in seinem Einzelunternehmen. Im Jahr 2018 werden die Beteiligung und das Darlehen aufgrund einer Schieflage der AB GmbH wertlos. Es erfolgt eine Wertabschreibung der Beteiligung auf 0 € (ursprüngliche AK: 12.500 €) und eine Wertabschreibung der Darlehensforderung auf 0 € (AK: 100.000 €). Wie sind die Abschreibungen in dem Einzelunternehmen steuerlich zu berücksichtigen? Im Jahr 2020 sind von A diverse Kosten (50.000 €) für die AB GmbH übernommen worden. Verbuchung bei der GmbH: Gesellschafterdarlehen A. Eine Rückzahlung kann und wird nicht erfolgen. Wie sind die getragenen Kosten im Jahr 2020 in dem Einzelunternehmen zu berücksichtigen? Inwieweit ist das Abzugsverbot des § 3c EStG zu berücksichtigen?
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