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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung

Der Kunde besitzt ein Grundstück mit einer Halle. Dieses soll nun an eine GmbH vermietet werden. Der Kunde ist an der GmbH mit 30 % beteiligt (neben einem weiteren Gesellschafter, der 70 % der Anteile besitzt). Der Kunde ist überdies als angestellter Geschäftsführer in der GmbH angestellt (sozialversicherungspflichtig). Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass Entscheidungen bei der Gesellschafterversammlung bei der ersten Einladung die Beschlussfähigkeit gegeben ist, wenn 80 % des Stammkapitals vertreten sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wird erneut eingeladen, ohne dass dann eine Beschränkung gilt, d.h., die Versammlung ist immer beschlussfähig. Gemäß Vertrag werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Fragen: Ist in diesem Fall eine Betriebsaufspaltung gegeben, da der Kunde in letzterer Konstellation selbst Beschlüsse fassen könnte? Sofern dieser Passus gelöscht würde, würde dies ausreichen, dass keine Betriebsaufspaltung vorliegt?
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