Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG,Incentive-Reisen,§ 37b Abs. 1 EStG

Der Mandant ist als selbstständiger Handelsvertreter tätig und betreut in seinem Bereich ca. 20 selbstständige Handelsvertreter. Für die betreuten Vertreter erhält der Mandant eine Superprovision. Nun hat der Mandant in diesem Jahr verstärkt folgende Aktivitäten unternommen: – Reise mit einigen Vertretern nach Kenia ca. 10.000 € – Fahrt in einen Freizeitpark nach Freiburg ca. 2.500 € – Escape-Room mehrmals ca. 2.000 € Diese Zuwendungen bezeichne ich klassisch als Incentives für die Handelsvertreter. Wenn der Mandant diese Aufwendungen als Betriebsausgaben ansetzen möchte, dann müssen die Empfänger diesen Vorteil als gewerbliche Einkünfte versteuern. Der Mandant hätte die Möglichkeit einer Besteuerung nach § 37b EStG mit der Folge, dass die Vertreter diesen Vorteil nicht versteuern müssen. Da es sich um Geschenke an Geschäftsfreunde handelt und die Grenze von 35 € überschritten ist, sind die Incentive-Kosten NICHT als Betriebsausgaben abzugsfähig. Fragen: Liege ich mit meinen Schlussfolgerungen richtig? Können Sie bitte die Grenze von 10.000 € näher erläutern (pro Jahr pro Person?)? Ist der BA-Abzug tatsächlich vollständig ausgeschlossen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen