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Betriebsaufgabe,Teilbetrieb

Unser Mandant hat als Einzelunternehmer bis vor einigen Jahren eine Autowaschanlage und einen Getränkefachhandel auf dem eigenen Grundstück betrieben. Beide Betriebe wurden buchhhalterisch in einer einheitlichen Bilanz erfasst und organisatorisch nicht getrennt. Vor einigen Jahren wurde der Getränkefachhandel aufgegeben. Dieser Grundstücksteil wurde als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt und weiterhin in der Bilanz erfasst. Nach Räumung der Ladenflächen verpachtete der Unternehmer die Flächen an andere Unternehmen und versteuerte die Einnahmen als Betriebseinnahmen gewerbesteuerpflichtig. Die Autowaschanlage wird nach wie vor betrieben und im Betriebsvermögen erfasst. Der Unternehmer möchte die Autowaschanlage in Zukunft weiter betreiben, aber das restliche Grundstück, das verpachtet ist, möchte er aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnehmen und auf privater Ebene vermieten oder auf seine Kinder übertragen. Die Besteuerung der stillen Reserven wird in Kauf genommen. Ist es möglich, dass man für den Grundstücksteil, der vermietet ist, eine Teilbetriebsaufgabe erklärt und die Vergünstigungen nach §§ 16 und 34 EStG in Anspruch nimmt? Und kann die Autowaschanlage dann wie bisher vom Unternehmer betrieben werden? Wenn oben dargestellter Sachverhalt nicht möglich ist, wäre es alternativ möglich, dass der komplette Betrieb aufgegeben wird, die Vergünstigungen nach §§ 16 und 34 EStG in Anspruch genommen werden und unser Mandant die Autowaschanlage dann an seine Frau verpachtet?
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