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Teilbetriebsveräußerung,§ 6b EStG,Neubau Gewerbeimmobilie

Ich habe einen Mandanten, der mehrere Filialbetriebe in Sachen Fotozubehör unterhält. Zum 01.07.2021 hat er einen bedeutsamen Filialbetrieb veräußert und nach Abzug der Buchwerte einen Gewinn in Höhe von 200.000 € erzielt. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine nicht steuerbare Teilbetriebsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1a UStG. Einkommensteuerlich gibt es zwar keine Vergünstigung nach § 16 Abs. 4 EStG (keinen halben Steuersatz), da er den Betrieb mit den anderen Filialen fortführt, aber er bekommt wohl die 1/5-Regelung für außerordentliche Einkünfte. Meine Frage ist jedoch: Kann der Gewinn durch die Teilbetriebsveräußerung in eine §-6b-Rücklage eingestellt werden, wenn mein Mandant im Rahmen seines Unternehmens plant, ein gewerblich genutztes Vermietungsobjekt in den nächsten zwei Jahren zu erstellen? Kann die §-6b-Rücklage über diese Herstellungskosten aufgelöst werden? Gilt das gewerblich genutzte Vermietungsobjekt auch als Teilbetrieb in Rahmen seines Unternehmens?
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