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Teilbetriebe bei Betriebsaufspaltung,Grundstücksvermietung als Teilbetrieb

Ein Mandant hält 52 % GmbH-Anteile. Sein Sohn – er ist alleiniger Geschäftsführer seit etwa drei Jahren – hat von seiner Mutter im Jahr 2017 Anteile von 48 % an der GmbH geschenkt bekommen. Die Anteile des Vaters befinden sich wegen Betriebsaufspaltung im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens, weil er das Grundstück für das Produktionsgebäude an die GmbH vermietet. Das ursprüngliche operative Handelsvertretergeschäft ist seit Jahren aus Altersgründen in den Hintergrund getreten. Neben dem Produktionsgrundstück und den Anteilen befindet sich noch ein Anteil des Wohnhauses seit Jahren im Betriebsvermögen. Er plant nun, seine Anteile mit dem Produktionsgrundstück an den Sohn in vorweggenommener Erbfolge zu übertragen, will aber den Grundstücksanteil „Verwaltungsgebäude“ ins Privatvermögen überführen, natürlich möglichst mit der Vergünstigung von § 16 IV EStG. Frage: Können die Anteile an der GmbH mit dem Produktionsgrundstück auf der einen Seite und die nominell noch bestehende Handelsvertretung mit dem Bürogebäudeanteil auf der anderen Seite als Teilbetriebe qualifiziert werden, um einerseits die vorweggenommene Erbfolge ohne Aufdeckung der stillen Reserven zu ermöglichen und dann noch die stillen Reserven des Verwaltungsgrundstücksanteils mit vergünstigtem Steuersatz ins Privatvermögen zu überführen?
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