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Tod eines Unternehmers,Betriebsaufgabe Erbengemeinschaft,§ 16 Abs. 3b EStG

Ein Erblasser E ist im Februar dieses Jahres verstorben und hinterlässt seine Frau und zwei Kinder. Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Er hinterlässt u.a. ein Einzelunternehmen, in dem zum Zeitpunkt des Todes der Sohn des Erblassers angestellt war. Dieses Unternehmen wird nach dem Tod des Erblassers durch den Sohn für die entstandene Erbengemeinschaft bis zum aktuellen Tag weiter betrieben. Fraglich ist, ob in diesem Fall auch die Möglichkeit besteht, durch eine Aufgabeerklärung gem. § 16 Abs. 3b EStG den Aufgabezeitpunkt in der Form zu verlagern, dass ein entstehender Aufgabegewinn noch bei dem Erblasser (steuerlich begünstigt) und nicht bei den Erben zu versteuern ist. Ergänzend ist zu erwähnen, dass der Sohn weiter in der Branche tätig sein möchte und ggf. ein neues Unternehmen der gleichen Branche gründen würde.
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