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Betriebsverpachtung,Tod des Betriebsinhabers

Der Mandant ist verwitwet und Eigentümer eines gemischt genutzten Grundstücks mit acht Wohnungen und einem Ladenlokal. Bis vor 20 Jahren betrieb er dort 50 Jahre lang ein Einzelhandelsgeschäft, das in der gleichen Branche verpachtet wurde. Damit wurde die Aufgabe des Betriebs und die Entnahme des Grundstücks- und Gebäudeanteils ins Privatvermögen vermieden. Er erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nicht gewerbesteuerpflichtig waren. Der Mandant ist im Jahr 2019 gestorben. Erbe ist eine zu Lebzeiten von ihm und seiner Frau gegründete Stiftung. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der AO. Stiftungszweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung, vornehmlich von Kindern und Jugendlichen, insbesondere einer in der Stiftungsverfassung genannten Schule. Die Wohnungen sind vermietet, und das Ladenlokal ist nach wie vor verpachtet. Fragen: Wurde das Unternehmen „Verpachtung“ am Todestag aufgegeben mit der Folge der Entnahme aus dem Betriebsvermögen und einem Aufgabegewinn oder kann die Stiftung die Verpachtung ohne Betriebsaufgabe weiterführen? Ist der Aufgabegewinn in der Person des Mandanten in seiner letzten Einkommensteuererklärung zu erfassen?
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