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§ 7g EStG,Auflösung

Steuerpflichtiger X bildet im Jahr 2020 einen IAB für einen Pkw. Im Jahr 2021 wird dieser Pkw im November angeschafft. Der Betrieb wird aber am 01.01.2022 veräußert. Fragen: 1. Was passiert mit dem gebildeten IAB, da das WG sich nicht ein volles Jahr nach der Anschaffung im Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen X befindet? 2. Ist hier die Behandlung zwischen Aufgabe und Veräußerung des Betriebs grundsätzlich gleich zu sehen? Denn in Bezug auf die Betriebsaufgabe gibt es ein entsprechendes BFH-Urteil. 3. Gibt es eine Rückwirkung bis in das Jahr der Bildung des IAB, oder wird hier gesagt, dass die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen sind?
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