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gewerbliche Abfärbung durch den Betrieb einer PV-Anlage,§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

A und B sind Gesellschafter (zu je 50 %) der Immobilien-GbR. Die GbR besitzt und vermietet mehrere Immobilien. A und B erzielen hieraus Vermietungseinkünfte (§ 21 EStG). Die Immobilien wurden vor zwei Jahren an die Kinder des A und B mit Vorbehaltsnießbrauch übertragen. In dem einen Mietobjekt hat A eine Wohnung, und das Büro der GbR befindet sich in dem Mietobjekt. Auf diesem Objekt planen A und B, eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Strom soll zu ca. 80 % eigengenutzt (Büro GbR, Wohnung A und E-Auto des A für die Tätigkeit der GbR) und zu ca. 20 % in das Stromnetz eingespeist werden. Hierzu gründen A und B eine Photovoltaikanlagen-GbR. Der Strom soll für 0,25 € pro kWh an die Immobilien-GbR verkauft werden. Wichtig! Die stillen Reserven in der Immobilien-GbR belaufen sich auf rund 5 Mio. €. Es darf unter keinen Umständen Betriebsvermögen bei der Immobilien-GbR entstehen. Frage: Kann die Photovoltaikanlage über die eigens gegründete GbR erworben werden und der Strom an die Immobilien-GbR verkauft werden, ohne dass eine Abfärbung (oder mitunternehmerische Betriebsaufspaltung) der vermögensverwaltenden Einkünfte (VuV) erfolgt?
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