Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gewinnrealisierung,Bauträger

Wir betreuen einen klassischen Bauträger, welcher Mehrfamilienhäuser auf eigenem Grund und Boden errichtet und veräußert. Die einzelnen Wohnungen werden an verschiedene Käufer im Rahmen eines klassischen Bauträgervertrags verkauft. Im Zuge des Baufortschritts werden verschiedene Zahlungsraten angefordert. Zum Ende des Bauvorhabens sind dies: – 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe, – 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung. Des Weiteren ist im Vertrag bezüglich Abnahme, Besitzübergang geregelt, dass sich die Parteien gegenseitig zur Abnahme nach Bezugsfertigkeit verpflichten. Besitz, Nutzungen und Lasten gehen auf die Käuferseite über, sobald diese das Kaufobjekt benutzt, aufgrund Übergabe benutzen darf oder in Annahmeverzug gerät. Unsere Mandantin ist zur Übergabe erst nach Abnahme und nur Zug um Zug gegen Zahlung der bis dahin fälligen Kaufpreisraten verpflichtet. In unserem Fall wurden die Wohnungen im November und Dezember abgenommen. Die Abrechnung der letzen Kaufpreisrate ist bisher nicht erfolgt. Frage: Zu welchem Zeitpunkt ist der Gewinn aus der Veräußerung der Wohnungen zu bilanzieren?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen