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Betriebsverpachtung,wesentliche Betriebsgrundlagen

Mein Mandant hat bis zum 31.07.2022 einen Handwerksbetrieb geführt und zum 31.07.2022 das Gewerbe abgemeldet. Er hat durch einen Assetkaufvertrag einen Großteil der Maschinen, ein Fahrzeug und die Verkaufstheke mit Kassen an den künftigen Pächter verkauft. Diverse weitere Maschinen, die vom Pächter nicht benötigt wurden, wurden an fremde Dritte verkauft, ein Teil verschrottet und ein kleiner Teil für den Eigenbedarf zurückbehalten. Die Räumlichkeiten werden verpachtet. Nicht mit verpachtet wird allerdings ein Teil der bisherigen Produktionsflächen, die der Pächter nicht benötigt, da er seine Produktion an einem anderen Ort hat. Des Weiteren befinden sich angrenzende Räumlichkeiten im Betriebsvermögen, die an einen anderen Handwerker verpachtet wurden. Dieser Pachtvertrag läuft weiter, geht aber nicht auf den neuen Pächter über. Mitverpachtet werden diverse Betriebsvorrichtungen wie Klimaanlagen, Schaufenster und Automatiktüren. Der Mandant hat das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. Insofern stellt sich die Frage, ob zwingend von einer Betriebsaufgabe auszugehen ist, oder ob eine Betriebsverpachtung angenommen werden kann. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Betriebsaufgabe bis Ende Oktober ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müsste.
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