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Nutzungs- und Funktionszusammenhang,notwendiges Betriebsvermögen,Gestaltungsmissbrauch

Meine Frage richtet sich nach der Zugehörigkeit eines bebauten Grundstücks zum Betriebsvermögen. Der Ehemann betreibt einen Handwerksbetrieb. Die Ehefrau ist nicht gewerblich tätig. Die Ehegatten erwerben gemeinsam ein mit einem Haus bebautes Grundstück. Das Gebäude verfügt über ein Erdgeschoss, welches vom Ehemann für Zwecke seines Handwerksbetriebs genutzt werden soll. Ferner soll das Obergeschoss des Gebäudes zu Wohnzwecken vermietet werden. Das Gebäude und das Grundstück sind nicht nach WEG-Recht aufgeteilt. Ist es möglich, dass die Ehegatten das Grundstück gemeinsam kaufen und in der Notarurkunde geregelt wird, dass der Teil des Erdgeschosses der Ehefrau gehört und der Teil des Obergeschosses dem Ehemann gehört? Würde durch diese Konstellation Betriebsvermögen beim Ehemann verhindert werden?
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