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Teilbetrieb,Veräußerung

Eine GmbH & Co. KG betreibt verschiedene Handelsvertretungen. Einige Arbeitnehmer der KG sind ausschließlich für den Vertrieb der Produkte eines Auftraggebers tätig, was allerdings 75 % des Umsatzes der KG ausmacht. Die anderen Arbeitnehmer vertreiben die Produkte anderer Auftraggeber. Im Jahre 2017 übernimmt der Haupt-Auftraggeber alle für den Vertrieb seiner Produkte bisher tätigen Arbeitnehmer und zahlt an die KG eine Abfindung. Die KG vetreibt künftig nur noch die Produkte der verbliebenen Auftraggeber, und zwar mit den verbliebenen Mitarbeitern. Im Jahre 2018 wird noch ein Gewinn in Höhe von 120.000 € erzielt, im Jahr 2019 beträgt der Verlust der KG rd. 180.000 €. Die Gesellschafter beschließen die Auflösung, veräußern 2020 das Grundstück und beenden den Betrieb. Die im Jahr 2017 erfolgte Übergabe der Mitarbeiter war verbunden mit einer Abfindungszahlung, die als Teilbetriebsveräußerung qualifiziert und erklärt wurde, der Steuerbescheid ist erklärungsgemäß nach § 164 AO ergangen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandet das Finanzamt nunmehr das Vorliegen der Teilbetriebseigenschaft, da das Grundstück nicht mit veräußert wurde. Ist die Rechtsauffassung der BP zutreffend? Kann man den Sachverhalt noch als Betriebsaufgabe bereits im Jahr 2017 qualifizieren?
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