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Mietereinbauten,wirtschaftliches Eigentum

Die H und J Immo GbR erwirbt mit Kaufvertrag vom 20.09.2019, Übergang Nutzen und Lasten 15.01.2020, eine Immobilie, die sie seit 2003 von der Erbengemeinschaft S für ihr Unternehmen H und J Gewerbe OHG angemietet hat. Ein Mietvertrag zwischen H und J Immo GbR und dem Unternehmen H und J Gewerbe OHG wurde per Januar 2020 neu geschlossen. Im Zeitraum Januar 2020 bis Juli 2020 (Fertigstellung) hat das Unternehmen H und J Gewerbe OHG den Keller inklusive der angrenzenden Garage zu Büroräumen umgebaut. Baugenehmigung musste beantragt werden, da aus Kellerräumen und einer Garage Büroräume entstanden sind. Die Kosten i.H.v. 35.000 € netto für den Umbau hat das Unternehmen H und J Gewerbe OHG komplett getragen. Es gibt keine Vereinbarung über einen eventuellen Kostenersatz, falls der Mieter ausziehen sollte. Die einzige (mündliche) Vereinbarung, die es gibt, ist, dass der Umbau durchgeführt werden kann und den Vermieter keine Kosten treffen. Seit Mietbeginn im Jahr 2003 hat das Unternehmen H und J Gewerbe OHG an die Erbengemeinschaft S lediglich die Miete bezahlt – teilweise auch Mietminderung in Anspruch genommen. Alle anfallenden Aufwendungen für bzw. in das Objekt wurden von der H und J Gewerbe OHG getragen. Eine Vereinbarung über einen Kostenersatz durch die Erbengemeinschaft gab es nicht. Dies gilt analog weiter. Frage: Wie sind die Kosten i.H.v. 35.000 € netto für den Umbau steuerlich bei dem Unternehmen H und J Gewerbe OHG zu behandeln?
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