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Betriebsaufspaltung,Vermeidung

Folgende Anfrage: GmbH mit zwei Gesellschaftern mit je 50 % Beteiligung. Ein Gesellschafter erwirbt eine Immobilie und vermietet diese an die GmbH. Wie wird eine Betriebsaufspaltung vermieden, damit die Immobilie im Privatvermögen des einen Gesellschafters verbleibt? Nach unserer Rechtsauffassung entsteht eine personelle Verflechtung erst durch Personeneinheit in beiden Betrieben. Hier ist in der Immobilie keine Personeneinheit. Gibt es Bedingungen im Stimmrecht/in den satzungsändernden Beschlüssen, welche eingehalten werden müssen, damit keine Betriebsaufspaltung entsteht? Das Stimmrecht in der GmbH wird nicht von einem Gesellschafter auf den anderen übertragen. Wir bitten um Beantwortung der Fragen und danken Ihnen im Voraus.
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