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§ 17 EStG,nachträgliche Anschaffungskosten,Besserungsschein

Ein Mandant (natürliche Person) war an einer GmbH beteiligt, die am 05.08.1999 Insolvenz angemeldet hat. Der §-17-EStG-Verlust wurde im Einkommensteuerbescheid 2003 vom 18.11.2005 anerkannt. Die Bank hat dem Mandanten am 18.12.2001 eine Darlehensforderung gegen Besserungsschein erlassen. Nachdem der Mandant nun im Jahr 2020 die ehemalige Gewerbeimmobilie verkauft hat und so zu einem siebenstelligen Betrag kam, hat sich die Bank gemeldet und den Besserungsfall geltend gemacht. Unser Mandant musste nun einen sechsstelligen Betrag bezahlen. Fragen: 1. Kann die Inanspruchnahme im VZ 2020 in der ESt als §-17-EStG-Verlust berücksichtigt werden? 2. Oder führt dies zu einer Berichtigung der ESt 2003? Ist dies verfahrensrechtlich überhaupt noch möglich?
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