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§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG,Entprägung

Eine GmbH & Co. KG, bestehend aus vier Kommanditisten (Gesellschafter A bis D) und einer Komplementär GmbH, soll ausschließlich Grundbesitz halten und verwalten und damit ausschließlich vermögensverwaltend sein. Gesellschafter der Kompl. GmbH ist die KG (Einheits-GmbH & Co. KG). Geschäftsführer der GmbH ist die KG und damit die Gesellschafterversammlung der KG. Gesellschafter A der KG ist benannt worden, um die Geschäfte der GmbH zu führen. Wenn der Gesellschafter A gleichzeitig zum Geschäftsführer der KG berufen ist, bliebt die KG vermögensverwaltend? Wenn zusätzlich zum Gesellschafter A der Gesellschafter B zum Geschäftsführer der KG ernannt wird, bleibt die KG vermögensverwaltend?
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