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§ 16 Abs. 3 EStG,GmbH & Co. KG,gewerblicher Grundstückshandel

Eine GmbH & Co. KG ist/war als Bauträger tätig. Im Bestand sind noch Grundstücke (wesentliche Betriebsgrundlage), die unbebaut sind und deren Bebauung in Planung ist. Die unbebauten Grundstücke sollen nun von der KG veräußert und die KG soll anschließend aufgelöst werden. Ziel der Kommanditisten ist es, die Begünstigungen nach § 16 i.V.m. § 34 EStG in Anspruch zu nehmen. Dabei stellen sich folgende Fragen: 1. Ist eine begünstigte Betriebsaufgabe auch für die GmbH & Co. KG selbst möglich (mit Verteilung des Aufgabegewinns über die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung)? 2. Sollte vor dem Verkauf der Grundstücke die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden, damit dem Finanzamt die Trennung zwischen laufendem Betrieb und Betriebsaufgabe deutlicher aufgezeigt wird? 3. Ändern spätere Gewährleistungsanspruche der bisherigen Kunden nachträglich den Betriebsaufgabegewinn der KG, sofern diese höher/niedriger als die Gewährleistungsrückstellungen sind, welche ins Privatvermögen übernommen werden sollen (Gewährleistungen für die bisher errichteten Gebäude fünf Jahre)? 4. Besteht die Möglichkeit, die GmbH & Co. KG für den Zeitraum der Gewährleistungsansprüche (max. fünf Jahre) im Liquidationszustand zu lassen und anschließend die Betriebsaufgabe zu beenden?
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