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Betriebsaufspaltung,Leihe

Der Gesellschafter A ist 100%iger Gesellschafter der A-GmbH. Der Sitz der A-GmbH ist am Wohnort des A. A ist Eigentümer des Gebäudes, in dem er wohnt bzw. in dem der Sitz der GmbH ist. Die Geschäfte werden auch am Sitz der GmbH getätigt. Handelt es sich bei diesem Sachverhalt bereits um eine Betriebsaufspaltung? Es fließt keine Miete, es ist kein Mietvertrag geschlossen worden. Lediglich die stillschweigende Nutzung der Räume durch die GmbH ist geduldet.
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