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§ 16 EStG,weitere Tätigkeit,Zurückbehaltung Kunden

Der selbständig tätige Kfz-Sachverständige H möchte sein Büro an den Mitarbeiter J verkaufen. Umsatz netto: ca. 450 T€. Es werden Unfallgutachten, Wertgutachen und Gerichtsgutachten erstellt. Herr H möchte auch nach Verkauf des Büros weiterhin selbständig Gerichtsgutachten erstellen. (Der Mitarbeiter J ist nicht befugt, Gerichtsgutachten zu erstellen.) Umsatz ca. 20–25 T€. Frage: Gefährdet die Tatsache, dass Herr H weiterhin selbständig Gerichtsgutachten im o.g. Umfang erstellt, die Vergünstigungen nach § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG, weil nicht das gesamte Büro verkauft wird?
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