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Mietereinbauten,Scheinbestandteile

Ein Fitnessstudio mit über 10.000 Mitgliedern hat einen zehnjährigen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Das Studio in der Rechtsform der GmbH & Co. KG tätigt Einbauten zum Betrieb des Fitnesstudios (Wände, Toiletten, Duschen, Böden etc.). Der Mieter geht davon aus, dass die eingebauten Teile mit Ablauf des Mietvertrags wertlos sind bzw. keinen Wert für einen fremden Dritten besitzen, der hierfür Geld bezahlen würde. Fragen: a.) Wie hoch ist die Abschreibungsdauer für die Einbauten? b.) Wie kann am besten ein Nachweis geführt, dass sich die eingebauten Gegenstände innerhalb der Mietzeit verbrauchen? c.) Angenommen, es wären Bauteile dabei, die später ausgebaut und an einem anderen Standort wieder eingebaut werden, wie hoch wäre die AfA-Dauer für diese Einbauten (Stichwort Scheinbestandteil)?
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